GDL-Mitglieder wollen die 35-Stunden-Woche
Arbeitszeitverkürzung bringt Vorteile für alle Schichtarbeiter bei der DB
Der Tarifabschluss vom März 2024 zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der GDL beinhaltete neben einer deutlichen Entgelterhöhung die schrittweise Absenkung der Arbeitszeit für Schichtarbeiter auf 35 Stunden pro Woche bis 2029 ohne Entgeltkürzung. Mit dem Wahlmodell entscheiden die GDL-Mitglieder selbst, ob sie mehr Freizeit oder mehr Entgelt bevorzugen. Dabei werden viele Kollegen in den kommenden Jahren die Verkürzung ihrer Arbeitszeit verlangen oder über ein höheres Einkommen deutlich entlastet.
Mit Blick darauf, dass die GDL mit Schreiben vom 15. Juli 2025 die Forderungen für die kommende Tarifrunde mit der DB versendet hat, ist das Erscheinungsdatum eines Artikels der Süddeutschen Zeitung vom 24. Juli schon bemerkenswert, ebenso wie die unpräzisen Aussagen in diesem Artikel.
Wahlmodell ist keine Erfindung der DB
Die von der GDL geforderte 35-Stunden-Woche sah bereits lange vor Beginn der Verhandlungen mit der DB ein flexibles Wahlmodell vor, auch wenn die DB dies im Verlauf der Tarifrunde anders dargestellt hat. „Die GDL hatte nie vor, alle Mitglieder in eine Arbeitszeitverkürzung zu zwingen,“ so GDL-Bundesvorsitzender Mario Reiß. „Das Wahlmodell, mit dem sich die Kollegen für die freiwillige Erhöhung ihrer Arbeitszeit entscheiden können, ist eine Erfindung der GDL.“
Viele GDL-Mitglieder auf höheres Entgelt angewiesen
Die Tatsache, dass sich in den Eisenbahnunternehmen ein großer Anteil für die Beibehaltung der derzeit gültigen Arbeitszeit oder sogar für eine höhere Arbeitszeit entschieden hat, entspricht dem, was die GDL erwartet hat. Die immer noch anhaltenden Kostenexplosionen bei Lebenshaltungs- und Wohnkosten sowie die Unsicherheiten bei der Altersrente treiben die Beschäftigen im Eisenbahnsystem um. Da eine Vielzahl der Eisenbahner in Metropolregionen lebt, wirken diese Aspekte wie ein Brennglas. „Viele unserer Kollegen sind darauf angewiesen, ein möglichst hohes Grundgehalt zu erhalten,“ so Reiß. „Wer freiwillig mehr arbeitet, hat die Möglichkeit, die finanzielle Situation seiner Familie aufzubessern, sich die arbeitsnahe Wohnung zu leisten, mehr Luft zum Atmen zu haben oder zusätzlich privat vorzusorgen“.
Arbeitszeitverkürzung ist attraktiv und wird attraktiver
Da sich etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten nicht an der Abfrage der DB zur Arbeitszeit beteiligt haben, sinkt die Arbeitszeit im kommenden Jahr automatisch um eine Stunde. Zusätzlich haben sich Arbeitnehmer auch aktiv für eine Absenkung entschieden. In Summe senken damit rund 40 Prozent der Kollegen ihre Arbeitszeit ab.
Im Jahr 2026 findet allerdings nur der erste Schritt der Arbeitszeitverkürzung statt. Bis zum Jahr 2029 wird die Arbeitszeit beigleichbleibendem Entgelt weiter abgesenkt, und die Entlastung spürbarer. „In den kommenden Jahren werden viele GDL-Mitglieder, die es bisher noch nicht getan haben, eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit in Erwägung ziehen,“ erklärt Reiß. „Eine Absenkung um drei Stunden bei gleichem Lohn ist ein gewaltiger Mehrwert und wird in wenigen Jahren Realität.“
Die DB verwehrt sogar die Arbeitsverkürzung
Was die DB nicht öffentlich macht, ist die Tatsache, dass die DB die neu abgeschlossenen Tarifverträge nicht korrekt anwendet und GDL-Mitgliedern die Arbeitszeitabsenkung verwehrt. Und damit ist ausdrücklich nicht die fehlerhafte Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) gemeint, sondern eine nicht vereinbarte Quotierungsregelung, die Arbeitnehmer (zum Beispiel Disponenten und Ausbilder), die aufgrund Ihrer Schichtarbeit an der Abfrage zur Arbeitszeit hätten teilnehmen müssen, ausgeschlossen hat. Aus diesem Grund hat die GDL auch diese Kollegen dazu aufgefordert, dennoch eine Wahlentscheidung zu treffen. Darüber hinaus wendet der DB-Vorstand nach wie vor das TEG gegen seine eigenen Mitarbeiter an und verwehrt ihnen damit überhaupt eine Wahloption.
Plus-Minus-Null ist für die GDL keine Überraschung
Als Personalvorstand hatte Martin Seiler die schwer erkämpfte GDL-Regelung als sein innovatives Optionsmodell verkauft „Bereits am Verhandlungstisch hatten wir Herrn Seiler erklärt, dass durch unsere Regelung nicht zwangsläufig ein Personalunterstand entsteht,“ so Reiß, was sich nun als realistische Einschätzung zeigt. „Nun steht wieder einmal fest: Die GDL sollte Recht behalten.“
